Gestaltgesetze als definierte Wechselwirkungen von 18 Gestaltfaktoren (einschl. Aufmerksamkeit)
Die AG unterscheidet nicht zwischen "(Gestalt)faktor" und "(Gestalt)gesetz". Sie kennt eine Handvoll solcher Gestaltgesetze, das sind Beziehungen zwischen einer unabhängigen und einer abhängigen Variablen, beide im Erlebensbereich angesiedelt. Diese Gesetze werden umgangssprachlich formuliert, sind auch nicht in einem System zusammengefasst oder aus anderen Gegebenheiten hergeleitet oder herleitbar. Die meisten wurden schon von Wertheimer (1923) gefunden. Metzger (1966, S. 700ff) gibt als Gestaltfaktoren den Faktor der Gleichartigkeit, der Nähe, des "gemeinsamen Schicksals", der (objektiven) Einstellung, des Aufgehens ohne Rest, der durchgehenden Kurve, der Geschlossenheit und den Faktor der guten Gestalt an. Bis auf den heutigen Tag wird in gestaltpsychologischer Literatur immer wieder auf die gleichen "Faktoren" (oder "Gesetze") hingewiesen; es ist kaum einer hinzugekommen. Insgesamt sind es etwa 10. Alle diese Gestalt-, Gliederungs- oder Gruppierungsgesetze haben ein und dieselbe abhängige Variable: den phänomenalen Zusammenschluss von Gebilden. So schließen sich nach dem "Gesetz der Nähe" zwei näher beieinander liegende Reize unter sonst gleichen Umständen eher zu einer Ganzheit zusammen als zwei weiter auseinanderliegende (s. Beispiel in I,4). Oder es wird nach dem Gesetz der Geschlossenheit "die Zusammenfassung zu geschlossenen Teilverläufen bevorzugt. Kurvenstücke oder Winkel, die einander benachbart sind, ohne sich zu berühren, schließen sich mit ihrer konkaven Seite nach innen ebenfalls bevorzugt zu Paaren zusammen" (Metzger 1966, S.708). Die AG kennt also maximal nur drei Klassen von Gesetzen, solchen, die einen räumlichen Zusammenschluss in 2-dimensionaler Ebene bewirken, einen solchen unter Einschluß der Tiefendimension und einen zeitlichen Zusammenschluss, wie er beispielsweise im "Gesetz des gemeinsamen Schicksals" enthalten ist.
Die NG unterscheidet streng zwischen "Gestaltfaktor" und "Gestaltgesetz". Ein Gestaltgesetz ist die Wirkung des einen Gestaltfaktors auf einen anderen. Alle 17 Gestaltfaktoren der untersten fünf Hierarchiestufen (von P bis F) stehen miteinander und mit der Aufmerksamkeitszuwendung in Wechselwirkung, sogar mit sich selbst.; daraus ergeben sich 18 x18 = 324 Gestaltgesetze. Mit ihnen kann man eine ungeheure Menge von Gestaltphänomenen erklären, die u.a. in Laborexperimenten gefunden worden sind. Aus ihnen kann man auch weitere, noch nicht gefundene, Phänomene ableiten, um ihre Existenz mit entsprechender Versuchsanordnung nachzuweisen. Die NG kennt somit 18 unterschiedliche Klassen von Gestaltgesetzen. Da es sich um Wechselwirkungen handelt, gibt es zu jedem Gestaltgesetz auch ein Umkehrgesetz; dies ist der AG unbekannt. Das Umkehrgesetz zum "Gesetz der Nähe" ist beispielsweise so formulierbar: Je mehr sich (z.B. Linien-)Reize (objektiv) um ein Feld schließen, um so geringer ist der phänomenale (erlebte) über dieses Feld gemessene (oder subjektiv geschätzte) Abstand der Reize, mit anderen Worten: als um so kleiner erscheint das Feld.
Um eine so große Anzahl von Gesetzen handhaben zu können, d.h. um sichere Erklärungen von Phänomenen leisten zu können, muss man sie streng formalisieren. So lautet die Gesetzesform für das Gesetz der Nähe: dli Fli, sein Umkehrgesetz: Fli dli. Ein Gesetz, das eine Wirkung eines Gestaltfaktors auf sich selbst angibt, ist beispielsweise:Dlo dli, d.h. je größer das Umfeld einer Figur, um so kleiner erscheint diese Figur (bzw. das Infeld). Beispiel: die Mondtäuschung. (s. Glossar unter "Gestaltgesetz").
Siehe auch: Theorie der Wechselwirkungen der Gestaltfaktoren
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